ERSTER TERMIN

Sie haben eine Verordnung Ihres Arztes erhalten. Für den ersten Termin benötigen Sie:

  • Ihre Versichertenkarte
  • ein großes Handtuch, welches Sie gerne bei uns während der Behandlungszeit deponieren können.
  • etwas Kleingeld für den Eigenanteil, den gesetzlich Versicherte zahlen müssen (wenn keine Befreiung vorliegt). Dieser Eigenanteil wird den Behandlern von der Vergütung der Rezepte abgezogen. Leider hat uns der Gesetzgeber diesen Bürokratismus aufgebürdet.

GESCHENKGUTSCHEIN

Geschenkgutschein, eine sinnvolle Idee
Wir sehen gute Gründe, sich Gedanken über einen Geschenkgutschein zu machen.

Die Gesundheitsreform

Es gibt viele Veränderungen im Gesundheitsbereich. So manche Behandlung aus der physikalischen Therapie ist nicht mehr so einfach zu erhalten. Massagen, Lymphdrainagen z.B., dienen aber auch der Gesunderhaltung. Hier können Sie nun mit einem Geschenkgutschein sinnvolle Hilfe leisten.

Unser Konsumverhalten

Fragt man, was kann ich dir schenken, wird sehr oft die Antwort sein: Wir haben alles, was wir brauchen. Über einen Geschenkgutschein, z.B. für eine Entspannungstherapie wird sich wahrscheinlich jede/r sehr freuen. Eine Stunde pure Entspannung, wer möchte das nicht? Mit dieser Geschenkidee können Sie sicher sein, große Freude zu bereiten. So ein Gutschein kann auch einfach so zwischendurch als kleines Dankeschön an einen lieben Menschen verschenkt werden.


WEITERBILDUNG

Wir sind ständig bemüht uns auf den aktuellen Stand der neuesten Behandlungsmöglichkeiten zu bringen. Daher nehmen wir regelmäßig an Fortbildungen teil.
Aktuell: Zukunft-Huber (Behandlung von Säuglingsfüßen)